Bauwerksbuch-Pflicht in Wien: Was Verwalter und Eigentümer jetzt wissen müssen

11 June 2025

„Wie soll ich das bitte für alle meine Objekte rechtzeitig schaffen?“ – diese Frage hat uns kürzlich ein Hausverwalter gestellt, der für einen Eigentümer handelt, der mit der neuen Bauwerksbuch-Pflicht in Wien konfrontiert wurde. Und er ist mit seiner Unsicherheit nicht allein. Seit der Erweiterung der Dokumentationspflicht auf Altbauten stehen viele Eigentümer und Verwalter unter Druck: Fristen, fehlende Unterlagen, komplexe Anforderungen. Die Realität: Excel-Listen, verstreute Pläne, überfüllte Archive. Genau hier setzt HOUSEBOOK an. Mit einer digitalen Lösung, die Übersicht schafft, Prozesse vereinfacht und langfristig Zeit spart. In diesem Beitrag erfahren Sie, was es mit der Bauwerksbuch-Pflicht auf sich hat, welche konkreten Pflichten sich daraus ergeben und wie Sie das mit HOUSEBOOK rechtzeitig und effizient umsetzen.

Was ist ein Bauwerksbuch & warum ist es jetzt Pflicht?

Definition und rechtlicher Hintergrund

Das Bauwerksbuch ist eine nach §128a der Wiener Bauordnung vorgeschriebene, digitale Gebäudedokumentation. Es enthält Bau- und Bewilligungsdaten, Pläne für regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen, aktuelle Verzeichnisse der Baubegehren und Prüfergebnisse. Ziel ist es, den Zustand und die Sicherheit eines Gebäudes systematisch zu dokumentieren. Die Pflicht galt bisher nur für Neubauten mit mehr als zwei Hauptgeschossen – nun betrifft sie auch Altbauten.

Wer ist betroffen?

Ab 1. Dezember 2023 müssen auch Bestandsobjekte ein Bauwerksbuch führen. Die Fristen richten sich nach dem Baujahr:

  • Gebäude von 1919–1945: bis 31.12.2030
  • Gebäude vor 1919: bis 31.12.2027
  • Neubauten seit 2014: bereits verpflichtend

Zielsetzung der Stadt Wien

Die Stadt Wien möchte mit dem verpflichtenden Bauwerksbuch die Erhaltungspflicht stärken. Eigentümer und Verwalter sollen den baulichen Zustand digital dokumentieren und bei Bedarf belegen können, dass notwendige Erhaltungsmaßnahmen ergriffen wurden.

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Was müssen Verwalter konkret tun?

1. Bestandsprüfung und Fristenerhebung

Zuerst muss festgestellt werden, für welche Objekte ein Bauwerksbuch erforderlich ist. Es betrifft nahezu alle Altbauten – mit wenigen Ausnahmen (z. B. Gebäude unter 50 m²).

2. Sachverständige beauftragen

Die Erstellung und Erstprüfung muss durch befugte Experten erfolgen – etwa Ziviltechniker mit Fachgebiet Bauwesen oder gerichtlich beeidete Sachverständige. Diese erstellen ein Gutachten über den Bauzustand und führen erste Prüfungen durch.

3. Dokumente und Daten zusammenführen

Ein großer Aufwand entsteht durch das Sammeln aller relevanten Unterlagen: Einreichpläne, Bescheide, Gutachten, Bestandspläne, alte Fertigstellungsanzeigen. Diese müssen vollständig, digitalisiert und nach MA-37-Vorgabe gegliedert im Bauwerksbuch abgelegt werden.

4. Registrierung bei der Behörde

Nach Fertigstellung muss das Bauwerksbuch online bei der Stadt Wien registriert werden – über die Bauwerksbuch-Datenbank. Die Daten verbleiben bei Eigentümer oder Verwalter; die Behörde erhält eine Bestätigung.

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Welche laufenden Pflichten entstehen?

Regelmäßige Überprüfungen

Das Bauwerksbuch ist ein „lebendes“ Dokument. Es muss regelmäßig aktualisiert werden – mit Ergebnissen von Überprüfungen, Gutachten und Instandhaltungen. Empfohlene Intervalle richten sich nach dem Bauteilrisiko.

Mängelverfolgung und Maßnahmen

Jeder festgestellte Mangel muss im Bauwerksbuch mit Mangel-ID, Beschreibung, Maßnahme und Datum der Behebung dokumentiert werden. Damit entsteht eine lückenlose Nachverfolgung von Schäden und Sanierungen.

Behördenkontrolle ermöglichen

Verwalter müssen das Bauwerksbuch jederzeit elektronisch bereitstellen können. Eigentümer haben ein Recht auf Einsicht – insbesondere bei Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Stadt Wien kann stichprobenartig Kontrolle verlangen.

 

Warum sich frühes Handeln lohnt

Rechtssicherheit schaffen

Wer alle Anforderungen korrekt erfüllt, schützt sich vor Verwaltungsstrafen und Haftungsrisiken. Bei Beanstandungen kann der Gebäudestatus jederzeit nachgewiesen werden.

Zeit und Kosten sparen

Eine strukturierte Umsetzung von Anfang an – etwa mit Tools wie HOUSEBOOK – spart langfristig Aufwand und Kosten. Wer früh beginnt, kann Prozesse standardisieren und Synergien nutzen, etwa durch Rahmenverträge mit Sachverständigen.

Zukunftsperspektive: Bundesweite Ausweitung?

Noch ist die Bauwerksbuch-Pflicht auf Wien beschränkt. Doch angesichts wachsender Anforderungen an Gebäudesicherheit und Dokumentation ist es wahrscheinlich, dass weitere Bundesländer nachziehen. Frühzeitiges Digitalisieren schafft hier Wettbewerbsvorteile.

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Wie HOUSEBOOK bei der Umsetzung unterstützt

Mit HOUSEBOOK verwalten Sie alle Unterlagen zentral und digital – strukturiert nach MA-37-Vorgaben. Die Plattform ermöglicht:

  • Vollständige, nachvollziehbare Ablage aller Dokumente
  • Einfache Zusammenarbeit mit Prüfern und Sachverständigen
  • Revisionssicherheit und digitale Nachverfolgbarkeit
  • Erinnerungsfunktionen für Fristen & regelmäßige Prüfungen

Ein Verwalter brachte es kürzlich auf den Punkt: „Ich bin damit nicht nur gesetzlich auf der sicheren Seite – ich spare auch langfristig extrem viel Zeit.“

 

Fazit

Die neue Bauwerksbuch-Pflicht in Wien stellt Verwalter und Eigentümer vor organisatorische und rechtliche Herausforderungen. Von der Erstellung über die laufende Pflege bis zur Behördenmeldung sind zahlreiche Schritte zu beachten. Doch wer rechtzeitig handelt und auf digitale Lösungen wie HOUSEBOOK setzt, gewinnt Klarheit, Sicherheit – und vor allem Zeit.

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Quellen:

  • Wiener Bauordnung (WBO), §128a
  • Österreichische Immobilienzeitung (OIZ), Ausgabe 04/2025
  • Österreichische Immobilienzeitung (OIZ), Sonderausgabe 90 Jahre, Ausgabe 05/2025
  • Stadt Wien – FAQ Bauwerksbuch, Juli 2024
  • Stadt Wien – Baupolizei: Erläuterungen zur Bauordnung Wien, 26. Juli 2024
  • HOUSEBOOK Produktinformation

 

Hinweis: Einige der in diesem Beitrag verwendeten Bilder wurden mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz generiert und dienen der Illustration.

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